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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,887
OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09.OVG (https://dejure.org/2010,887)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09.OVG (https://dejure.org/2010,887)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG (https://dejure.org/2010,887)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 2 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 FeV, § 14 FeV, § 46 Abs 1 FeV
    Fahrerlaubnisrecht; Berücksichtigung einer ohne richterliche Erlaubnis entnommenen Blutprobe

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwertung einer ohne richterliche Erlaubnis entnommenen Blutprobe im Fahrerlaubnisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Ergebnisses der toxikologischen Untersuchung einer unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt entnommenen Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • blutalkohol PDF, S. 301
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a
    Berücksichtigung des Ergebnisses der toxikologischen Untersuchung einer unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt entnommenen Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis verwertbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Führerscheinentzug und die Blutprobe ohne Richter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Blutprobe ohne richterliche Anordnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweisverwertung trotz rechtswidriger Blutentnahme

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Blutprobe auch ohne Richterbeschluss gültig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Blutprobe auch ohne richterliche Anordnung zulässig - Richterliche Anordnung bei behördlichen Verfahren – anders als bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren – nicht zwingend nötig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 490
  • LKRZ 2010, 193
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Ohne dass es hiernach darauf ankäme, sei auf den in diesem Zusammenhang gemachten Hinweis des Antragstellers auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. März 2009 (DAR 2009, 336) ergänzend festgestellt, dass in dieser Entscheidung keineswegs die Einholung einer richterlichen Anordnung nach § 81 a StPO auch zur Nachtzeit (im Sinne des § 104 Abs. 3 StPO) - wie vorliegend - für zwingend erforderlich erachtet bzw. für den Fall des Fehlens eines richterlichen Eildienstes auch für diesen Zeitraum hierin ein Organisationsverschulden der Justiz gesehen worden ist.
  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Soweit der 3. Strafsenat dieses Gerichts dann allerdings in seiner eine Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit betreffenden - Entscheidung vom 18. August 2009 (NJW 2009, 3109) diese Ansicht vertreten hat, ist dem der 4. Strafsenat desselben Gerichts - unter Hinweis darauf, dass dies auch die Rechtsauffassung des 1., 2. und 5. Strafsenats sei, - für den Fall einer Blutentnahme zur Nachtzeit entgegengetreten (Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 -, Juris).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -) sowie weiterer Obergerichte (vgl. z.B. VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Juli 2004 - 11 CS 04.1513 -, Juris, und vom 25. Januar 2006, DAR 2006, 407; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, Juris; nach dem VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. März 2006, NJW 2006, 2135, und 13. Dezember 2007, BA 45, 210, dem OVG Thüringen, Beschluss vom 11. Mai 2004, BA 42, 183, und dem OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. September 2008 - 12 ME 227/08 -, Juris, ist sogar eine THC-Konzentration von mindestens 1 ng/mL ausreichend) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, d.h. nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
  • BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Das muss umso mehr gelten, als auch das Ergebnis einer von der Fahrerlaubnisbehörde zu Unrecht angeordneten Begutachtung für die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis verwertet werden kann, weil auch das auf eine - rechtswidrige - Anordnung vorgelegte Gutachten eine neue Tatsache schafft, die selbständige Bedeutung hat, und ein Verwertungsverbot für diese Tatsache nicht besteht, ihm vielmehr das Interesse der Allgemeinheit entgegensteht, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1982, BVerwGE 65, 157).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -) sowie weiterer Obergerichte (vgl. z.B. VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Juli 2004 - 11 CS 04.1513 -, Juris, und vom 25. Januar 2006, DAR 2006, 407; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, Juris; nach dem VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. März 2006, NJW 2006, 2135, und 13. Dezember 2007, BA 45, 210, dem OVG Thüringen, Beschluss vom 11. Mai 2004, BA 42, 183, und dem OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. September 2008 - 12 ME 227/08 -, Juris, ist sogar eine THC-Konzentration von mindestens 1 ng/mL ausreichend) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, d.h. nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2006 - 16 B 1392/05

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 2006 - 10 E 10099/06.OVG -, 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -, 18. Juli 2008 - 10 B 10512/08.OVG -, und 28. April 2009 - 10 D 10520/09.OVG -) ist jedoch im Falle einer spontanen Blutentnahme - wie vorliegend - bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von etwa 10 ng/mL von einem gelegentlichen Cannabiskonsum auszugehen (so auch z.B. VGH Bayern, Beschluss vom 14. Januar 2005 - 11 Cs 04.3119 -, Juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 S 14.06 -, Juris; wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Februar 2006 - 16 B 1392/05 -, Juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Es würde nämlich - ohne dass sich dies mit Blick auf den den Fahrerlaubnisbehörden obliegenden Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrzeugführern rechtfertigen ließe - für die Unterbindung der weiteren Verkehrsteilnahme des betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeigneten Kraftfahrers darauf ankommen, ob sich der Fahrerlaubnisbehörde die mangelnde Fahreignung wegen des Konsums von Alkohol oder Betäubungsmitteln aus dem Ergebnis eines vorangegangenen repressiven polizeilichen Vorgehens erschließt oder ob sie auf der Grundlage anderweitig erlangter Erkenntnisse in dieser Richtung eigene Ermittlungen zur Fahreignung des betreffenden Verkehrsteilnehmers anstellt (wie hier auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009, BA 2010, 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG -) sowie weiterer Obergerichte (vgl. z.B. VGH Bayern, Beschlüsse vom 14. Juli 2004 - 11 CS 04.1513 -, Juris, und vom 25. Januar 2006, DAR 2006, 407; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 M 142/06 -, Juris; nach dem VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27. März 2006, NJW 2006, 2135, und 13. Dezember 2007, BA 45, 210, dem OVG Thüringen, Beschluss vom 11. Mai 2004, BA 42, 183, und dem OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11. September 2008 - 12 ME 227/08 -, Juris, ist sogar eine THC-Konzentration von mindestens 1 ng/mL ausreichend) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat, d.h. nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Es würde nämlich - ohne dass sich dies mit Blick auf den den Fahrerlaubnisbehörden obliegenden Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrzeugführern rechtfertigen ließe - für die Unterbindung der weiteren Verkehrsteilnahme des betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeigneten Kraftfahrers darauf ankommen, ob sich der Fahrerlaubnisbehörde die mangelnde Fahreignung wegen des Konsums von Alkohol oder Betäubungsmitteln aus dem Ergebnis eines vorangegangenen repressiven polizeilichen Vorgehens erschließt oder ob sie auf der Grundlage anderweitig erlangter Erkenntnisse in dieser Richtung eigene Ermittlungen zur Fahreignung des betreffenden Verkehrsteilnehmers anstellt (wie hier auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009, BA 2010, 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, Juris).
  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09
    Soweit der 3. Strafsenat dieses Gerichts dann allerdings in seiner eine Wohnungsdurchsuchung zur Nachtzeit betreffenden - Entscheidung vom 18. August 2009 (NJW 2009, 3109) diese Ansicht vertreten hat, ist dem der 4. Strafsenat desselben Gerichts - unter Hinweis darauf, dass dies auch die Rechtsauffassung des 1., 2. und 5. Strafsenats sei, - für den Fall einer Blutentnahme zur Nachtzeit entgegengetreten (Beschluss vom 10. September 2009 - 4 Ss 316/09 -, Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.06.2008 - 10 B 10356/08

    Kraftfahreignung bei Mischkonsum ohne Beibringung eines Fahreignungsgutachten

  • OVG Niedersachsen, 11.09.2008 - 12 ME 227/08

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung vorläufigen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.03.2006 - 10 E 10099/06
  • VGH Bayern, 14.07.2004 - 11 CS 04.1513
  • VGH Bayern, 14.01.2005 - 11 CS 04.3119
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.05.2006 - 1 S 14.06
  • BVerfG, 28.06.2014 - 1 BvR 1837/12

    Rüge einer Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) nicht

    Mangels zulässiger Rüge besteht daher kein Anlass, der Frage nachzugehen, ob es mit der Verfassung vereinbar ist, dass nicht nur im Einzelfall sondern nach gefestigter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris, Rn. 27; Beschluss vom 21. November 2011 - 11 CS 11.2247 -, juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Mai 2012 - 11 ZB 12.614 -, juris, Rn. 4) wie auch anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 -, juris, Rn. 11; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009 - OVG 1 S 205.09 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, juris, Rn. 7; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 -, juris, Rn. 6; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2010 - 16 B 382/10 -, juris, Rn. 2; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, juris, Rn. 8; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. November 2012 - 3 O 141/12 -, juris, Rn. 7; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 3 B 161/08 -, juris, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 MB 121/09 -, juris, Rn. 3 f.) bei der Entziehung von Führerscheinen offenbar generell die Verwertung von Erkenntnissen akzeptiert wird, die auf Blutentnahmen beruhen, welche unter Verstoß gegen den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnen wurden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    11 Auch wenn aber ein strafprozessuales Verwertungsverbot unterstellt wird, ist im vorliegenden Verwaltungsverfahren keine entsprechende Bewertung geboten (ebenso Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen der Vorschrift des § 81 Abs. 2 StPO vergleichbaren Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (zum Ganzen Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 a.a.O. u. Beschl. v. 16.12.2009 a.a.O.; OVG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 a.a.O.).

  • VG Trier, 30.01.2017 - 1 K 2124/16

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

    Zumindest bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2ng/mL ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG - juris Rn. 12, und vom 7. Dezember 2007 - 10 B 11164/07.OVG - Urteil vom 13. Januar 2004 - 7 A 10206/03.OVG - DAR 2004, 413 = juris Rn. 24) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat.

    Selbst bei Annahme einer Verletzung des Richtervorbehalts ergibt sich hieraus jedenfalls kein Verwertungsverbot für das Fahrerlaubnisentziehungsverfahren (vgl. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2010 - 10 S 4/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 Cs 09.1443 - juris).

  • VG Trier, 03.05.2012 - 1 L 396/12

    Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs und der erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Gründe, die der Entziehung einer Fahrerlaubnis zugrunde liegen, häufig zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung nahelegen werden (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193).

    Bei gelegentlicher Einnahme - die jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von 10 ng/ml indiziert ist (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193) - ist die Eignung nach Ziffer 9.2.2 nur dann noch gegeben, wenn der betreffende Fahrerlaubnisinhaber in der Lage ist, zwischen dem Konsum des Rauschmittels und dem Führen eines Fahrzeugs zu trennen.

    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach den in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Richtwerten (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -, LKRZ 2010, 193; teilweise werden auch Werte zwischen 1 und 2 ng/mL bereits für ausreichend erachtet, vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1711, DAR 2006, 407; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, Blutalkohol 45, 210) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat und mithin nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.

    Wegen der unterschiedlichen - einmal repressiven, einmal präventiven - Zielsetzung von Straf- und Fahrerlaubnisentziehungsverfahren folgt für letzteres aus der Verletzung (straf-)verfahrensrechtlicher Bestimmungen, beispielsweise des Richtervorbehalts zur Anordnung einer Blutprobeentnahme gem. § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung, kein Verwertungsverbot (OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193).

  • VG Trier, 30.05.2012 - 1 L 396/12

    Auch eine rechtswidrig angeordnete Blutuntersuchung darf zum Schutz der

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass angesichts der hohen Bedeutung der Sicherheit des Straßenverkehrs und der erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer die Gründe, die der Entziehung einer Fahrerlaubnis zugrunde liegen, häufig zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung nahelegen werden ( OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193).

    Bei gelegentlicher Einnahme - die jedenfalls nach bisheriger Rechtsprechung bereits ab einem THC-Carbonsäure-Wert von 10 ng/ml indiziert ist ( OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193) - ist die Eignung nach Ziffer 9.2.2 nur dann noch gegeben, wenn der betreffende Fahrerlaubnisinhaber in der Lage ist, zwischen dem Konsum des Rauschmittels und dem Führen eines Fahrzeugs zu trennen.

    Bereits bei einer Verkehrsteilnahme mit einer THC-Konzentration im Blut von über 2 ng/mL ist nach den in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Richtwerten (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -, LKRZ 2010, 193; teilweise werden auch Werte zwischen 1 und 2 ng/mL bereits für ausreichend erachtet, vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 11 CS 05.1711 , DAR 2006, 407; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 10 S 1272/07 -, Blutalkohol 45, 210) unabhängig von konkreten Ausfallerscheinungen davon auszugehen, dass der Betroffene unter verkehrssicherheitsrelevantem Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt hat und mithin nicht zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.

    Wegen der unterschiedlichen - einmal repressiven, einmal präventiven - Zielsetzung von Straf- und Fahrerlaubnisentziehungsverfahren folgt für letzteres aus der Verletzung (straf-)verfahrensrechtlicher Bestimmungen, beispielsweise des Richtervorbehalts zur Anordnung einer Blutprobeentnahme gem. § 81a Abs. 2 Strafprozessordnung , kein Verwertungsverbot ( OVG RP, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09 -, LKRZ 2010, 193).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - 16 B 382/10

    Verfahrensrechtliche Bedeutung der für die zur Wiedererlangung der Fahreignung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Juni 2010 16 B 507/10 und vom 20. August 2010 16 B 371/10 ; vgl. ferner OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 1 M 12/08 , Juris (Rn. 7); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3. November 2009 OVG 1 S 205.09 , Blutalkohol 47 (2010), 40 = Juris (Rn. 3); OVG Nieders., Beschluss vom 16. Dezember 2009 12 ME 234/09 , NZV 2010, 371 = DAR 2010, 221 = Blutalkohol 47 (2010) = Juris (Rn. 5); Bayer. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 11 CS 09.1443 , Juris (Rn. 23 ff.); OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2010 10 B 11226/09 , Blutalkohol 47 (2010), 264 = Juris (Rn. 8 ff.); Sächs. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2010 3 B 161/08 , Juris (Rn. 7); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juni 2010 10 S 4/10 , Juris (Rn. 11).
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    So ist etwa das (negative) Ergebnis einer nicht richterlich angeordneten Blutuntersuchung im Fahrerlaubnisrecht ebenso grundsätzlich verwertbar [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.12.2018 - 1 D 317/18 -, juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2010 - 10 S 4/10 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 01.02.2010 - 3 B 161/08 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschluss vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 -, jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.11.2009 - 1 S 205.09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.01.2010 - 10 B 11226/09 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; vgl. auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 25.02.2016 - 1 K 558/16 - zum Beweisverwertungsverbot eines möglicherweise unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen Ergebnisses einer Blutprobe im Verfahren des Widerrufs von Waffenbesitzkarten; nachfolgend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.12.2016 - 2 A 85/16 -, juris] wie ein vorliegendes medizinisches Gutachten unabhängig von der Rechtmäßigkeit seiner Anordnung.
  • VG Koblenz, 27.03.2020 - 4 L 234/20

    Rechtswidrig Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen

    Im Übrigen decken sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2011 - 10 B 11400/10.OVG - und vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -) bei einem Vorgehen gegen einen Fahrerlaubnisinhaber wegen mangelnder Eignung die Gründe für den Erlass der in diesem Fall vorgeschriebenen Entziehungsverfügung weitestgehend mit den Gründen für deren sofortige Durchsetzung.
  • VG Koblenz, 13.03.2020 - 4 L 181/20

    Fahrerlaubnisentziehung. Drogenkonsum, Frist für Gutachten

    Im Übrigen decken sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschlüsse vom 2. März 2011 - 10 B 11400/10.OVG - und vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09.OVG -) bei einem Vorgehen gegen einen Fahrerlaubnisinhaber wegen mangelnder Eignung die Gründe für den Erlass der in diesem Fall vorgeschriebenen Entziehungsverfügung weitestgehend mit den Gründen für deren sofortige Durchsetzung.
  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

    Hier ist allgemein anerkannt, dass aus einem Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 81 a StPO kein Verwertungsverbot folgt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09, juris Rn. 4 f.; Beschluss vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08, juris Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08, juris Rn. 7 ff; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 10 B 11226/09, juris Rn. 8; OVG Sachsen, Beschluss vom 1. Februar 2010 - 3 B 161/08, juris Rn. 7).
  • VG Neustadt, 29.06.2015 - 1 L 437/15

    Entzug der Fahrerlaubnis; Zuständigkeit nach Umzug des Betroffenen; Löschung der

  • VG Neustadt, 22.09.2014 - 3 K 364/14

    Betriebsprüfung des Taxenunternehmers

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - 16 B 976/13

    Herbeiführung eines Verwertungsverbots im präventiv-polizeilichen

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

  • OVG Thüringen, 25.06.2014 - 2 EO 124/14

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - 3 O 141/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VG Trier, 08.04.2014 - 1 L 406/14

    Frist zur Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 16 B 228/14

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt i.R.e.

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20

    Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung

  • VG Neustadt, 04.03.2020 - 1 L 207/20

    Fahrerlaubnisentziehung; THC COOH Wert von 170 ng/ml im Blut; regelmäßiger

  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2012 - 9 L 592/12

    THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum

  • VG Mainz, 20.01.2016 - 3 K 509/15

    Fahrerlaubnis; Cannabiskonsum; polizeilicher Einsatzbericht; Serumswert

  • VG Weimar, 24.09.2015 - 1 K 42/15

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe im

  • VG Neustadt, 06.12.2019 - 1 L 1251/19

    Rechtmäßigkeit einer Gutachtensanordnung

  • VG Bremen, 02.02.2011 - 5 V 44/11

    Zum Fahrerlaubnisentzug nach Alkoholmissbrauch und Verweigerung einer

  • VG Mainz, 18.08.2010 - 3 K 219/10

    Fahrerlaubniserteilung; gleichzeitiger Alkohol- und Cannabiskonsum;

  • VG Mainz, 07.06.2010 - 3 L 655/10

    Fahrerlaubnisrecht - Cannabiskonsum, Rebound-Effekt

  • VG Gelsenkirchen, 14.04.2015 - 9 L 261/15

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrerlaubnis; Untersuchungsanordnung; Richtervorbehalt

  • VG Trier, 08.10.2012 - 1 L 1025/12

    Der Schluss auf die fehlende Fahreignung im Fall der nicht fristgerechten

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1337/10

    Fahrerlaubnis, Entziehung

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5429
VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z (https://dejure.org/2009,5429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z (https://dejure.org/2009,5429)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 1 A 1785/09.Z (https://dejure.org/2009,5429)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 126 Abs 3 BRRG, § 46 DRiG, § 71 Abs 3 DRiG, § 43 Abs 1 VwGO, §§ 68 VwGO
    Klage gegen Geschäftsverteilungsplan

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Überprüfung behaupteter Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan im Wege der Feststellungsklage; Begründung eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit durch Festlegungen eines Geschäftsverteilungsplanes

  • rechtsportal.de

    Möglichkeit der Überprüfung behaupteter Rechtsverletzungen durch einen Geschäftsverteilungsplan im Wege der Feststellungsklage; Begründung eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit durch Festlegungen eines Geschäftsverteilungsplanes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09

    Klage gegen Geschäftsverteilungsplan

    VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Vorverfahren; Feststellungsinteresse;

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Wolfgang Meyer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1652
  • DVBl 2010, 267
  • DÖV 2010, 284
  • LKRZ 2010, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Denn weder die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.02.1964 - 2 BvR 411/61 - BVerfGE 17, 252) noch diejenige des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1980 (- 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164) stellen entgegenstehende Rechtssätze auf.

    Schließlich ist das Verwaltungsgericht auch nicht hinsichtlich des Maßstabs der Begründetheitsprüfung von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1964 (- 2 BvR 411/61 - BVerfGE 70, 252) abgewichen.

    33 Im Übrigen dürfte sich diese Frage bereits anhand der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1964 - 2 BvR 411/61 - dahingehend beantworten lassen, dass die entsprechende Zielrichtung des Präsidiumsbeschlusses über die Geschäftsverteilung zu berücksichtigen ist.

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Eine Änderung der Geschäftsverteilung verletzt dagegen die richterliche Unabhängigkeit nicht, solange das Präsidium die notwendige Sorgfalt bei der Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens an den Tag gelegt und nicht willkürlich entschieden hat (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909 = DRiZ 2008, 122).

    Demgemäß können die Festlegungen eines Geschäftsverteilungsplans keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit begründen, wenn keine besonderen Umstände hinzutreten (BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07 - a. a. O.).

  • BVerfG, 03.12.1990 - 2 BvR 785/90

    Mangelnde Rechtswegerschöfpung bei Verfassungsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Vielmehr entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass neben der Erhebung der Feststellungsklage gegen die Auswirkungen des Geschäftsverteilungsplans grundsätzlich auch ein Antrag nach § 123 VwGO zulässig ist, so dass auch die Möglichkeit der Erlangung einstweiligen Rechtsschutzes besteht (so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 04.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90 - DRiZ 1991, m. w. N.).

    Denn nachdem es nunmehr gefestigter Rechtsprechung entspricht, dass gegen Geschäftsverteilungspläne auch ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Sinne des § 123 VwGO gestellt werden kann (so BVerfG, Beschluss vom 03.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90 - DRiZ 1991, 100, sowie schon Hess. VGH, Beschluss vom 29.12.1981 - 1 TG 45/81 - DRiZ 1984, S. 62 f.), hätte dem Kläger diese Möglichkeit ebenfalls offen gestanden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 1 A 1703/07
    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Denn § 126 Abs. 3 BRRG (jetzt § 126 BBG bzw. § 54 Abs. 3 BeamtStatG) legt ausdrücklich fest, dass die Vorschriften der VwGO über das Vorverfahren für alle Klagen des Beamten einschließlich der Leistungs- und Feststellungsklagen gelten, so dass es für ein Absehen vom Vorverfahren bei der Feststellungsklage keine rechtliche Grundlage gibt (ausdrücklich für die Durchführung des Vorverfahrens auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.04.2008 - 1 A 1703/07 - juris, Rdnr. 68 ff. des Abdrucks, m. w. N. zum Meinungsstand).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Unabhängig davon ist das Verwaltungsgericht auch nicht von dem weiterhin zitierten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 1997 (- 2 BvR 817/90, 2 BvR 728/92, 2 BvR 802/95 und 2 BvR 1065/95 - BVerfGE 96, 27 ff.) abgewichen.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Denn weder die zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25.02.1964 - 2 BvR 411/61 - BVerfGE 17, 252) noch diejenige des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. November 1980 (- 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164) stellen entgegenstehende Rechtssätze auf.
  • VG Kassel, 28.04.2009 - 1 K 691/08

    Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts; Vorverfahren; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 28. April 2009 - 1 K 691/08.KS - wird abgelehnt.
  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 47.73

    Geschäftsverteilungsplan - Präsidium eines Gerichts - Dienstgeschäfte -

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    7 Insbesondere liegt keine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1975 - 7 C 47.73 - (BVerwGE 50, 11 ff.) vor, weil das Verwaltungsgericht ein Vorverfahren vor Erhebung der Feststellungsklage für notwendig erachtet hat.
  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Dies gilt hinsichtlich der Ausgangssituation schon deshalb, weil nicht Grundrechte des Klägers, sondern seine sachliche und persönliche Unabhängigkeit als Richter im Sinne von Art. 97 Abs. 1 und 2 GG in Streit stehen, die allenfalls als grundrechtsähnliches Individualrecht einzustufen sind (vgl. BVerfG, Entscheidungen vom 24.01.1961- 2 BvR 74/60 - BVerfGE 12, 81 und vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 74/60 - juris).
  • VGH Hessen, 06.08.2009 - 1 E 2206/09

    Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Auszug aus VGH Hessen, 11.12.2009 - 1 A 1785/09
    Darauf ist der Kläger in dem ablehnenden Beschwerdebeschluss bezüglich seiner beantragten Protokollberichtigung (Hess. VGH, Beschluss vom 06.08.2009 - 1 E 2206/09 -) bereits ausdrücklich hingewiesen worden und dies gilt auch hinsichtlich des Berufungszulassungsverfahrens.
  • BVerwG, 14.04.1986 - 2 CB 54.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision auf Grund vermeintlicher

  • VGH Hessen, 29.12.1981 - 1 TG 45/81
  • VG Weimar, 06.11.2014 - 1 K 1036/12

    Feststellungsklage gegen einen Präsidiumsbeschluss über die Geschäftsverteilung

    Für die gerichtliche Überprüfung eines früheren, nicht mehr in Kraft befindlichen Geschäftsverteilungsplanes kann jedoch nur dann ein berechtigtes Interesse bestehen, wenn sich aus der früheren Regelung der Geschäftsverteilung noch Auswirkungen auf die Rechtsstellung des Richters ergeben können (vgl. hierzu Hessischer VGH, Beschl. vom 11.12.2009 - 1 A 1785/09.Z - juris).

    Denn es ist ihm unbenommen, gegen solche Geschäftsverteilungspläne im Wege eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorzugehen (BVerfG, Beschl. vom 03.12.1990 - 2 BvR 785/90 und 2 BvR 1536/90; Hessischer VGH, Beschl. vom 11.12.2009 a. a. O.).

  • VG Magdeburg, 24.11.2010 - 5 B 55/10

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen Geschäftsverteilung in Verwaltungsgericht in

    Fehlerhaft ist die den einzelnen Richter betreffende Zuweisung nur dann, wenn für sie kein sachlicher Grund ersichtlich ist und die Entscheidung maßgeblich durch sachfremde Erwägungen geprägt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 1982 - 9 CB 1076/91 -, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 11. Dezember 2009 - 1 A 1785/09 -, juris m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 6 A 10975/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,24979
OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 6 A 10975/09 (https://dejure.org/2010,24979)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2010 - 6 A 10975/09 (https://dejure.org/2010,24979)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 6 A 10975/09 (https://dejure.org/2010,24979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • LKRZ 2010, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2010 - 6 A 10558/10

    Beitragssatzfestsetzung erfordert keine korrekte Beitragssatzkalkulation;

    Dabei werden räumlicher Umfang und technische Ausgestaltung der Entwässerungseinrichtung von den im Ermessen des Einrichtungsträgers stehenden Planvorstellungen bestimmt (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2010 - 6 A 10975/09.OVG - m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.2011 - 6 A 10475/11

    Widerruf eines früheren Beitragsbescheides gegenüber gegenwärtigen

    Dabei werden räumlicher Umfang und technische Ausgestaltung der Einrichtung von denen im Ermessen des Einrichtungsträgers stehenden Planvorstellungen bestimmt (OVG RP, Urteil vom 24. Februar 2010 - 6 A 10975/09.OVG -, m.w.N., ESOVGRP).
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